Geschäftskonto Kosten: Preise & Leistungen

Hier finden Sie alle wichtigen Preise und Leistungen im Überblick.

Für jedes Unternehmen das passende Konto
Der smarte Einstieg
0 mtl.
FYRST BASE
  • 50 kostenfreie Transaktionen mtl. (beleglos) - danach 0,19 € pro Transaktion
  • Kostenlose Debit Mastercard (Kreditkartenfunktionen)
  • Kostenfreie Girocard
  • Tagesgeldkonto mit 3 % Zinsen p.a.
  • Buchhaltungszugriff zubuchbar

 

 

 

*Für juristische Personen 6 Monate ohne Grundpreis, danach 6 € mtl. Für natürliche Personen (Einzelunternehmer) ohne mtl. Grundpreis geführt.

Auswählen
Für steigende Transaktionen
10 mtl.
FYRST COMPLETE
  • 75 kostenfreie Transaktionen mtl. (beleglos) - danach 0,08 € pro Transaktion
  • Kostenlose Debit Mastercard (Kreditkartenfunktionen)
  • Kostenfreie Girocard
  • Tagesgeldkonto mit 3 % Zinsen p.a.
  • FYRST BASE als Unterkonto
  • Buchhaltungszugriff zubuchbar
Auswählen
DAS KOMPLETTPAKET
24 mtl.
FYRST PREMIUM
  • 0,04 € pro Transaktion (beleglos)                                                                           
  • Kostenlose Debit Mastercard (Kreditkartenfunktionen)
  • Kostenfreie Girocard
  • Tagesgeldkonto mit 3 % Zinsen p.a.
  • Bis zu 5 Unterkonten (BASE) inklusive
  • Kostenlose DATEV-Schnittstelle zur Steuerberatung
Auswählen

Das FYRST Gründerkonto - im 1. Jahr ohne mtl. Grundpreis

Unser Konto für alle Gründer (auch in Gründung). Es sind folgende Leistungen enthalten:

  • FYRST COMPLETE Girokonto - die ersten 12 Monate ohne monatlichen Grundpreis (Kontoführung), danach monatlicher Grundpreis 10,00 EUR
  • sevdesk Buchhaltung - die ersten 12 Monate kostenfrei, danach abhängig vom Modell
  • DATEV Schnittstelle - die ersten 12 Monate kostenfrei, danach monatlich 5,00 EUR 

Der Produktabschluss muss innerhalb von einem Jahr ab Unternehmensgründung erfolgen. Die Rabatte werden mit Produktabschluss eingerichtet. Die Voraussetzung für die Eröffnung eines Gründerkontos ist, dass Ihre Gründung nicht länger als 365 Tage zurück liegt.

Das FYRST Vereinskonto

Speziell für Vereine kann das FYRST Vereinskonto abgeschlossen werden. Es sind folgende Leistungen enthalten: 

  • FYRST COMPLETE Girokonto – die ersten 12 Monate ohne monatlichen Grundpreis (Kontoführung), danach monatlicher Grundpreis 10,00 EUR.

Die Rabatte werden mit Produktabschluss eingerichtet. Die Voraussetzung für die Eröffnung eines FYRST Vereinskontos ist die Rechtsform eingetragener Verein.

Konten vergleichen
    FYRST
    BASE
    ab 0,00 €
    FYRST
    COMPLETE
    10,00 €
    FYRST
    PREMIUM
    24,00 €
    Kontoführung (mtl. Grundpreis)   (auf Wunsch inkl. eines weiteren FYRST BASE Girokonto ohne Aufpreis) (auf Wunsch inkl. bis zu 5 weiteren FYRST BASE Girokonten ohne Aufpreis)
    erstes Konto für Gewerbetreibende und Freiberufler

    0,00 €

    10,00 €

    24,00 €

    jedes weiteres Konto für Gewerbetreibende und Freiberufler 6,00 € 10,00 € 24,00 €
    erstes Konto für alle anderen Rechtsformen 6,00 € 10,00 € 24,00 €
    jedes weitere Konto für alle anderen Rechtformen 6,00 € 10,00 € 24,00 €
    Buchungsposten      
    Preis pro beleglose SEPA-Buchung (Zahlungsein- und ausgänge)1, 2, 3

    50 Freiposten p.M.

    danach 0,19 €

    75 Freiposten p.M.

    danach 0,08 €

    ohne Freiposten

    pro Posten 0,04 € 26

    Prei pro beleghafte SEPA-Überweisung / beleghafter SEPA Echtzeitüberweisungsauftrag / eingereichter Scheck (Inland)2, 3 5,00 € 4,00 € 4,00 €
    Bargeldein- und auszahlung am Schalter pro Person 0,00 € 0,00 € 0,00 €
    FYRST Karten      
    FYRST Card (erste Karte) p.a.

    0,00 €

    0,00 €

    0,00 €

    FYRST Card (ab der zweiten Karte) p.a. 12,00 € 6,00 € 6,00 €
    Ersatzkarte (Entgelt für Ausstellung der Karte) 0,00 € 0,00 € 0,00 €
    FYRST Card plus 0,00 € 0,00 € 0,00 €
    Bargeldeinzahlung (auf das eigene FYRST Girokonto)2, 4      
    mittels Karte (beleglos)

    je angefangene

    5.000 €

    je angefangene

    5.000 €

    je angefangene

    5.000 €

    mittels Beleg (beleghaft) 3,00 € 2,50 € 2,50 €
    via Bargeld-Code an Kassen von Partnerunternehmen 1,5 % vom eingezahlten Betrag in € 1,5 % vom eingezahlten Betrag in € 1,5 % vom eingezahlten Betrag in €
    Bargeldloses Zahlen mit Karten (FYRST Card, FYRST Card plus (Debitkarten))      
    EUR-Verfügungen (innerhalb der EU- und der weiteren EWR-Staaten10)

    kostenfrei

    kostenfrei

    kostenfrei

    sonstige Verfügungen 1,85 %9 1,85 %9 1,85 %9
    Bargeldauszahlung mit FYRST Card (Debitkarte) in Deutschland      
    an Postbank Geldautomaten und Schaltern  0,00 €

     

    0,00 €

    0,00 €

    an Geldautomaten der "Cash Group" (Deutsche Bank, Commerzbank, Hypo Vereinsbank und Postbank sowie deren Tochtergesellschaften) 0,00 € 0,00 € 0,00 €
    an fremden Geldautomaten im Girocardsystem die Kundenentgelt erheben 

    kostenfrei seitens FYRST

    seitens Geldautomatenbetreiber individuell15

    kostenfrei seitens FYRST

    seitens Geldautomatenbetreiber individuell15

    kostenfrei seitens FYRST

    seitens Geldautomatenbetreiber individuell15

    an fremden Geldautomaten im Girocardsystem die kein direktes Kundenentgelt erheben 1 % mind. 5,99 € 1 % mind. 5,99 € 1 % mind. 5,99 €
    Bargeldauszahlungen mit FYRST Card in Euro innerhalb der EU und weiterer EWR-Staaten10 an Geldautomaten mit Mastercard Akteptanz (Mastercard, Maestro, Cirrus)       
    bei der Deutschen Bank Gruppe16

    0,00 €

    0,00 €

    0,00 €

    bei fremden Zahlungsdienstleistern die ein direktes Kundenentgelt15 erheben

     seitens FYRST 1 % min. 5,99 €

    seitens Geldautomatenbetreiber individuell15

     

    seitens FYRST 1 % min. 5,99 €

    seitens Geldautomatenbetreiber individuell15

    seitens FYRST 1 % min. 5,99 €

    seitens Geldautomatenbetreiber individuell15

    bei Kooperationspartnern17 die kein direktes Kundenentgelt erheben  Währungsumrechnungsentgelt Währungsumrechnungsentgelt Währungsumrechnungsentgelt
    bei den übrigen Zahlungsdienstleistungen die kein direktes Kundenentgelt erheben 1 % min. 5,99 € 1 % min. 5,99 € 1 % min. 5,99 €
    Bargeldauszahlungen mit FYRST Card plus (Debitkarte)      
    am Geldautomaten bei inländischen Filialen der Deutsche Bank, der Postbank und unseren Kooperationspartnern im Ausland (EUR-Verfügungen innerhalb der EU- und der weiteren EWR-Staaten10)

    0,00 €

    0,00 €

    0,00 €

    am Geldautomaten Bei unseren Kooperationspartnern17 im Ausland (sonstige Verfügungen) Währungsumrechnungsentgelt9 Währungsumrechnungsentgelt9 Währungsumrechnungsentgelt9
    am Geldautomaten bei übrigen in- und ausländischen Zahlungsdienstleistern seitens FYRST 2 % min. 5,00 €9, 15 seitens FYRST 2 % min. 5,00 €9, 15 seitens FYRST 2 % min. 5,00 €9,15
    am Schalter bei in- und ausländischen Zahlungsdienstleistern seitens FYRST 3 % min. 5,00 €9 seitens FYRST 3 % min. 5,00 €9 seitens FYRST 3 % min. 5,00 €9
    Bargeldauszahlungen von einem eigenen FYRST Girokonto via Bargeld-Code an Kassen von Partnerunternehmen      
    mit Bargeld-Code über die FYRST App

    0,00 €

    0,00 €

    0,00 €

    Bargeldauszahlungen von einem eigenen FYRST Girokonto via Bargeld-Code an Kassen von Partnerunternehmen      
    mit Bargeld-Code über die FYRST App

    0,00 €

    0,00 €

    0,00 €

    Belegloser Datenaustausch      
    Teilnahme am beleglosen Datenaustausch (z. B. im Dateiformat MT940) unter Einschaltung von Service-Rechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ)

    monatlich 5,00 €

    monatlich 5,00 €

    monatlich 0,00 €

    Kontoauszüge (pro Auszug)      
    Kontoauszug im digitalen Postfach 0,00 € 0,00 € 0,00 €
    Monatsauszug (Versand) – Leistung nicht mehr verfügbar 1,80 € inkl. Porto

        1,80 € inkl. Porto

    1,80 € inkl. Porto
    Tagesauszug (Versand) – Leistung nicht mehr verfügbar Porto Porto Porto Porto
    Kontoauszüge Zweitschriften      
    bis zu 3 Kontoauszüge je 2,50 € je 2,50 € je 2,50 €
    4 - 10 Kontoauszüge 10,50 €

        10,50 €

    10,50 €
    11- 20 Kontoauszüge 21,00 € 21,00 € 21,00 €
    jede weiteren 10 Kontoauszüge 10,50 € 10,50 € 10,50 €
    EBICS      
    Ersteinmeldung über eBanking Serviceaufträge einmalig 50,00 € einmalig 50,00 € einmalig 50,00 €
    Ersteinmeldung über andere Auftragswege einmalig 100,00 €

        einmalig 100,00 €

    einmalig 100,00 €
    Änderungen über eBanking Serviceaufträge je Auftrag 25,00 € je Auftrag 25,00 € je Auftrag 25,00 €
    Änderungen über andere Auftragswege je Auftrag 50,00 € je Auftrag 50,00 € je Auftrag 50,00 €
    Grundgebühr EOD MT940 / CAMT.053 monatlich 20,00 € monatlich 20,00 € monatlich 20,00 €
    Grundgebühr MT942 / CAMT.052 monatlich 20,00 € monatlich 20,00 € monatlich 20,00 €
    SEPA-Dauerauftrag      
    SEPA-Dauerauftrag / SEPA-Echtzeitdauerauftrag (Einrichtung oder Änderung über Online-Banking, Bankingterminal)3 0,00 € 0,00 € 0,00 €
    SEPA-Dauerauftrag / SEPA-Echtzeitdauerauftrag (Einrichtung oder Änderung über Mitarbeiter im telefonischen Kundenservice) 2, 3 1,50 €

        1,50 €

    1,50 €
    SEPA-Lastschrifteinzug (innerhalb DE und allen SEPA Ländern7)      
    beleglose Auftragserteilung 0,00 € 0,00 € 0,00 €
    Entgelt als erste Inkassostelle gegenüber dem Lastschrifteinreicher bei Rücklastschrift8 5,11 €

        5,11 €

    5,11 €
    SEPA-Firmenlastschriftmandat      
    Hinterlegung des SEPA-Firmenlastschriftmandats durch den Zahler (Einrichtung oder Änderung) pro Jahr 9,99 € 9,99 € 9,99 €
    Bestätigung des SEPA-Firmenlastschriftmandats durch den Zahler (Einrichtung oder Änderung) pro Jahr 9,99 €

        9,99 €

    9,99 €
    Auslandszahlungsverkehr Überweisungen (Ausgänge)      
    Überweisungsaufträge mit Gutschrift auf dem Empfängerkonto 1,5‰

    1,2‰

    min. 6,00 €

    max. 40,00 €

    1,2‰

    min. 6,00 €

    max. 40,00 €

    Volle Entgeltübernahme (OUR) durch Kunden: Fremdspesenpauschale (Fixpreis) 25,00 €

        25,00 €

    25,00 €
    Widerruf eines Auftrags oder Sperre eines zu Zahlungszwecken beauftragten Schecks 21,00 € 21,00 € 21,00 €
    Auslandszahlungsverkehr Überweisungen (Eingänge)      
    Überweisungseingänge 1,5‰

    1,2‰

    min. 5,00 €

    max. 30,00 €

    1,2‰

    min. 5,00 €

    max. 30,00 €

    Sonstige Entgelte im Zahlungsverkehr      
    Formlos erteilter Auftrag19 Die von der Postbank bereitgestellten oder zugelassenen Zahlungsverkehrsvordrucke werden nicht verwendet20 8,00 € zzgl. Postenpreis

    8,00 € zzgl. Postenpreis

    8,00 € zzgl. Postenpreis

    Ausführung einer Überweisung zwecks Begleichung von Bestattungskosten21 10,50 € zzgl. Postenpreis 10,50 € zzgl. Postenpreis 10,50 € zzgl. Postenpreis
    Bearbeitung des Widerrufs eines Zahlungsauftrags, wenn der Kunde den Widerruf nach Zugang des Zahlungsauftrags erklärt 9,99 € 9,99 € 9,99 €
    Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags mangels Kontodeckung oder wegen fehlender/fehlerhafter Angaben 0,68 € 0,68 € 0,68 €
    Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 14,99 € 14,99 € 14,99 €

    Saldenbestätigung (einfach)

    Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Übermittlung der Saldenbestätigung ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat.

    10,50 € zzgl. Postenpreis 10,50 € zzgl. Postenpreis 10,50 € zzgl. Postenpreis

    Saldenbestätigung (erweitert)

    Basispreis

    zusätzlich pro weiteres Konto

    zusätzlich Kopie an Wirtschaftsprüfer

    21,00 €

    + 10,50 €

    + 10,50 €

    + Porto

    21,00 € 

    + 10,50 € 

    + 10,50 € 

    + Porto

    21,00 € 

    + 10,50 € 

    + 10,50 € 

    + Porto

    Belegkopie auf Wunsch des Kunden

    Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Übermittlung der Kopie des Buchungsbelegs ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat

    5,00 € 5,00 € 5,00 €

    Bankauskunft24

    erteilt im Auftrag oder nach vorheriger Einwilligung des Kunden

    20,00 € 20,00 € 20,00 €
    Annahmefristen

    Annahmefristen für Überweisungen

    Beleghafte Überweisungsaufträge bis Geschäftsschluss an Geschäftstagen der Bank

    Beleglose Überweisungsaufträge Online-Banking22 und Datenfernübertragung23:

    • SEPA-Überweisung bis 15.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank
    • Auslandsüberweisung bis 12.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank
    • SEPA-Echtzeitüberweisung ganztägig an allen Kalendertagen 

    Selbstbedienungsterminal:

    • SEPA-Überweisung bis 16.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank 

    Telefon-Banking (nur Sprachcomputer):

    • SEPA-Überweisung bis 15.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank 

    Telefonischer Kundenservice (über Mitarbeiter):

    • SEPA-Überweisung bis 15.59 Uhr an Geschäftstagen der Bank
    • Auslandsüberweisung inkl. 

    Scheckzahlungen bis 12.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank

    Ausführungsfristen

    Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen

    Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:

    Überweisungen in Euro:

    • beleglose Überweisung: 1 Geschäftstag (Echtzeitüberweisungen: Nr. 1.5 der Bedingungen für den SEPA-Echtzeitüberweisungsverkehr)
    • beleghafte Überweisung: 2 Geschäftstage 

    Überweisungen in anderen EWR-Währungen23:

    • beleglose Überweisung: 4 Geschäftstage
    • beleghafte Überweisung: 4 Geschäftstage

     

    SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften an den Zahlungsempfänger

    Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb eines Geschäftstages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

     

    Ausführungsfristen für Zahlungen der Bank aus Verfügungen mit Debitkarten und Kreditkarten des Kunden an den Zahlungsempfänger

    Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht:

    • Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)10: 1 Geschäftstag
    • Kartenzahlungen innerhalb des EWR10 in anderen EWR-Währungen23 als Euro: 1 Geschäftstag
    • Kartenzahlungen außerhalb des EWR10: Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
    Verfügungsrahmen

    Verfügungsrahmen im FYRST Online-Banking

    Hat der Kunde mit der Bank zu einer Kundennummer (Filialkundennummer), unter der er den Online-Banking Vertrag abschließt, bereits einen Verfügungsrahmen vereinbart, so gilt dieser auch für den Online-Banking Vertrag. Liegt eine solche Vereinbarung nicht vor, beträgt der Verfügungsrahmen 2.500 € pro Tag und pro Kundennummer. Bank und Kunde steht es frei, abweichende Regelungen zu treffen.

    Fremdwährungsgeschäfte, An- und Verkauf von fremden Währungen sowie Währungsumrechnungsentgelt

    1. Fremdwährungsgeschäfte im Zahlungsverkehr

    Bei Geschäften des Kunden, die für ihn eine Umrechnung in eine oder von einer fremde(n) Währung, d. h. eine andere Währung als Euro („Devisen” genannt), erfordern („Fremdwährungsgeschäfte”), führt die Bank eine Umrechnung für den Kunden von einer Fremdwährung in Euro (z. B. Zahlungseingänge in Devisen auf ein in Euro geführtes Zahlungskonto des Kunden) und eine Umrechnung für den Kunden von Euro in eine Fremdwährung (z. B. Überweisungen in Devisen von einem in Euro geführten Zahlungskonto des Kunden) wie nachfolgend dargestellt durch, soweit nicht etwas anderes zwischen der Bank und dem Kunden vereinbart ist.

     

    1.1 Grundsatz

    Fremdwährungsgeschäfte in Devisen werden bei einer Umrechnung für den Kunden von einer Fremdwährung in Euro zu dem von der Bank jeweils festgelegten „Brief-Abrechnungskurs” bzw. bei einer Umrechnung für den Kunden von Euro in eine Fremdwährung zu dem von der Bank jeweils festgelegten „Geld-Abrechnungskurs” (zusammen nachfolgend „Abrechnungskurs”) abgerechnet.

    Der Abrechnungskurs setzt sich zusammen aus

    • dem maßgeblichen Referenzwechselkurs und,
    • bei Anwendung eines Brief-Abrechnungskurses einem Aufschlag auf den Referenzwechselkurs, bzw.
    • bei Anwendung eines Geld-Abrechnungskurses einem Abschlag vom Referenzwechselkurs. 

    Den Auf- und Abschlag erhebt die Bank als Währungsumrechnungsentgelt.

     

    1.2 Maßgeblicher Referenzwechselkurs

    1.2.1 Ermittlung des Referenzwechselkurs

    Der maßgebliche Referenzwechselkurs wird anhand von Wechselkursen, die von The World Markets Company PLC, Edinburgh, („WMR“) für die jeweilige Währung veröffentlicht werden, wie folgt bestimmt: Der Referenzwechselkurs für ein Fremdwährungsgeschäft, bei dem für den Kunden eine Umrechnung von Euro in eine Devise erfolgt, ist der von WMR für die jeweilige Währung als „Hourly Intraday Spot Bid-Rate“ in Euro veröffentlichte Wechselkurs. Bei einem Fremdwährungsgeschäft, bei dem für den Kunden eine Umrechnung von einer Devise in Euro erfolgt, ist der von WMR für die jeweilige Währung als „Hourly Intraday Spot Offer-Rate“ in Euro veröffentlichte Wechselkurs der Referenzwechselkurs.

    Maßgeblich für die Festlegung der Abrechnungskurse sind die um 13.00 Uhr und 18.00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main eines jeden Handelstages von WMR veröffentlichten Referenzwechselkurse. Erfolgt die Ausführung des An- oder Verkaufs von Devisen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs der Bank bis um 13.00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, gilt für die Festlegung des Abrechnungskurses der an diesem Tag für 13.00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main veröffentlichte Referenzwechselkurs. Erfolgt die Ausführung des An- oder Verkaufs von Devisen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs der Bank erst nach 13.00 Uhr und bis 18.00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, gilt für die Festlegung des DB-Abrechnungskurses der um 18.00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main veröffentlichte Referenzwechselkurs. Erfolgt die Ausführung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs der Bank erst nach 18.00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, gilt der am folgenden Handelstag um 13.00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main veröffentlichte Referenzwechselkurs. Der Zeitpunkt der Ausführung des An- oder Verkaufs von Devisen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs ist abhängig von dem Eingang des dem Fremdwährungsge schäft zugrunde liegenden Auftrags bei der Bank sowie den jeweils geltenden Annahme- und Ausführungsfristen der Bank.

     

    1.2.2 Nichtveröffentlichung von Kursen durch WMR

    Sofern von WMR für die in der in Ziffer 1.2.1 genannten Zeitpunkten kein Kurs für die entsprechende Devise in Euro veröffentlicht wird, gilt als Referenzwechselkurs der Wechselkurs, der im internationalen Devisenmarkt zwischen Banken zu diesen Zeitpunkten in dieser Devise feststellbar ist.

     

    1.2.3 Hinweis

    Die der Bank für die Eindeckung der Devisen bzw. deren Verkauf tatsächlich entstehenden Kosten können geringer oder höher als die jeweils unter Ziffer 1.2.1 beschriebenen Referenzwechselkurse sein, sofern die Bank sich zu einem niedrigeren Kurs eindecken (Ankauf von Devisen) bzw. die Devisen zu einem höheren Kurs als dem Referenzwechselkurs veräußern kann (Verkauf von Devisen).

     

    1.3 Währungsumrechnungsentgelt

    Die Höhe des Auf- bzw. Abschlags gemäß Nr. 1.1 auf den maßgeblichen Referenzwechselkurs bei einer Umrechnung von oder in Euro ist von der jeweiligen Währung abhängig und ergibt sich aus der im pdf enthaltenen Tabelle.

     

    1.4 Besonderheiten bei Fremdwährungsschecks

    Schreibt die Bank den Gegenwert eines Fremdwährungsschecks schon vor dessen Einlösung („Eingang vorbehalten“) dem Konto des Kunden gut, erfolgt die Umrechnung in Euro entsprechend den vorstehend beschriebenen Grundsätzen mit der Maßgabe, dass der für das betreffende Wäh rungspaar in der Tabelle (Ziffer 1.3) ausgewiesene Aufschlag in doppelter Höhe auf den Referenzwechselkurs für den Verkauf in Euro aufgeschlagen wird. Schreibt die Bank den Gegenwert eines Fremdwährungsschecks erst „nach dessen Eingang“ dem Konto des Kunden gut, erfolgt die Umrechnung nach dem gleichen System an dem Tag der Deckungszahlung der ausländischen Bank (Geldeingang bei der Bank) zu dem für diese Währung ermittelten Brief-Abrechnungskurs.

     

    1.5 Preisermittlung im Zahlungsverkehr für sonstige Devisen

    Soweit zwischen Bank und Kunde vereinbart wurde, dass die Bank Fremdwährungsgeschäfte in Devisen ausführt, die nicht in der in Ziffer 1.3 enthaltenen Tabelle aufgeführt sind, rechnet die Bank den Ankauf von Devisen zu einem wie folgt festgelegten Preis ab:

    • Maßgeblicher Referenzwechselkurs Bei einer Umrechnung für den Kunden von einer Devise („Fremdwährung 1“) oder Euro in eine andere Devise („Fremdwährung 2“), welche nicht in der Tabelle in Ziffer 1.3 genannt ist, ist bei dem Ankauf der Fremdwährung 2 der Referenzwechselkurs der Kauf-Kurs, der am internationalen Devisenmarkt zwischen Banken von der Fremdwährung 1 bzw. von Euro in die Fremdwährung 2 zum Zeitpunkt der Ausführung des Fremdwährungsgeschäfts feststellbar ist. Dieser Zeitpunkt ist abhängig vom Eingang des dem Fremdwährungsgeschäft zugrunde liegenden Auftrags bei der Bank sowie von den jeweils geltenden Annahme- und Ausführungsfristen der Bank (siehe hierzu Abschnitt „Geschäftstag, Annahmefristen, Ausführungsfristen, Verfügungsrahmen im FYRST Online-Banking und Betragsgrenze bei SEPA-Echtzeitüberweisungen“, Seiten 6 und 7).
    • Abschlag auf den Referenzwechselkurs: Die Höhe des Abschlags beträgt 2% bezogen auf den Referenzwechselkurs (Kauf-Kurs) in Ziffer 1.5 a). Im Einzelfall kann der Abschlag zugunsten des Kunden auch geringer ausfallen. 

     

    1.6 Preisermittlung für Umrechnungen von Devisen in andere Devisen

    • Maßgeblicher Referenzwechselkurs Bei der Umrechnung einer Devise („Devise 1“) in eine andere Devise („Devise 2“), die jeweils in der Tabelle in Ziffer 1.3 aufgeführt ist, gilt Ziffer 1.5 a) entsprechend. Bei der Umrechnung von Devise 2 in Devise 1 ist der Referenzwechselkurs abweichend von Satz 1 der Verkauf-Kurs, der am internationalen Devisenmarkt zwischen Banken von der Devise 2 in die Devise 1 zum Zeitpunkt der Ausführung des Fremdwährungsgeschäfts feststellbar ist.
    • Auf- und Abschläge auf den Referenzwechselkurs Die Höhe des Abschlags beträgt 2%, bezogen auf den Referenzwechselkurs (Kauf-Kurs) in Ziffer 1.6 a) Satz 1, die Höhe des Aufschlags 2%, bezogen auf den Referenzwechselkurs (Verkauf-Kurs) in Ziffer 1.6 a) Satz 2. Im Einzelfall kann der Auf- oder Abschlag zugunsten des Kunden auch geringer ausfallen. 

     

    1.7 Kartenumsätze in Devisen

    1.7.1 Kartenverfügungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro

    Bei Zahlungsvorgängen (Bargeldauszahlungen bei einem Zahlungsdienstleister und Einsatz der Debitkarte oder Kreditkarte zum Bezahlen) in anderen EWR-Währungen als Euro innerhalb des EWR wendet die Bank als maßgeblichen Referenzwechselkurs den zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank an. Die Bank erhebt zusätzlich ein Währungsumrechnungsentgelt in Form eines Kurs- Aufschlags auf den Euro-Referenzwechselkurs in Höhe von 0,50%.

     

    1.7.2 Kartenverfügungen außerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) in Fremdwährung

    Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung (Bargeldauszahlungen bei einem Zahlungsdienstleister und Einsatz der Debitkarte oder Kreditkarte zum Bezahlen) außerhalb des EWR wendet die Bank als maßgeblichen Wechselkurs den zuletzt verfügbaren Kurs an, den das von der Bank für die Abrechnung des Zahlungsvorgangs eingeschaltete Unternehmen (Mastercard/Visa) verwendet. Die Bank erhebt zusätzlich ein Währungsumrechnungsentgelt in Form eines Kurs-Aufschlags in Höhe von 0,50%.

    Jetzt FYRST Konto eröffnen

    1) Z.B. SEPA-Überweisungsaufträge per Online-Banking, Telefon-Banking (per Sprachcomputer), SEPA-Überweisungseingänge, SEPA-Echtzeitüberweisungen (Zahlungs ein- und -ausgänge), eingereichte / eingelöste SEPA-Lastschriften 2) Dieses Entgelt wird bei Buchungen, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrages oder einer Zahlung ohne Kundenauftrag anfallen, nicht erhoben bzw. – sollte es bereits dem Konto belastet worden sein – diesem erstattet.3) SEPA-Überweisungen können in Euro innerhalb Deutschlands und der EU-/ EWR-Staaten sowie nach Albanien, Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Moldau, Montenegro, Monaco, Nord-Mazedonien, San Marino, Saint-Pierre und Miquelon, Schweiz, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (inkl. Gibraltar) und Vatikanstadt beauftragt werden.4) Z.B. SEPA-Überweisungsaufträge per Formular, ausgestellte/eingereichte Schecks (Inland).5) Bonität vorausgesetzt6) Zuzüglich Mehrwertsteuer7) Zum Single Euro Payments Area (SEPA) gehören die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, siehe hierzu Fußnote 10) sowie Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Schweiz, Vatikanstadt, Verei nigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.8) Zuzüglich eventueller Fremdentgelte des Zahlungsdienstleisters des Zahlers.9) Zuzüglich Währungsumrechnungsentgelt, s. 1.7 des Preis- und Leistungsverzeichnis.10) EU-Staaten derzeit: Alandinseln, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Marti nique, Mayotte, Réunion St. Martin (französischer Teil), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und EWR-Staaten derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen.11) Zuzüglich fremder Kosten, Gebühren, Entgelte und Auslagen.12) Auslandsschecks können üblicherweise nur in den Währungen Euro und Britisches Pfund Sterling zur Gutschrift „Eingang vorbehalten“ angenommen werden.13) Ausgenommen von der Bank ausgestellte Schecks.14) Je eingereichtem Scheck.15) Das Entgelt wird nicht erhoben, soweit der Kunde mit einer Bargeldeinzahlung eigene vertragliche Pflichten gegenüber der Bank erfüllt (z. B. das im Soll befindliche FYRST Geschäftskonto ausgleicht).16) In der Regel wird ein direktes Kundenentgelt durch den GA-betreibenden Zahlungsdienstleister erhoben. Die Höhe dieses Entgeltes, das dem Karteninhaber zu sammen mit dem Abhebungsbetrag belastet wird, richtet sich nach der vor der Auszahlung des Verfügungsbetrages vom GA betreibenden Zahlungsdienstleister am GA mit dem Karteninhaber getroffenen Vereinbarung.17) Aktuell Spanien und Italien.18) Bank of America (USA), Barclays (Großbritannien), BGL (Luxemburg), BMCI (Marokko), BNL (Italien), BNP Paribas (Frankreich mit Übersee, Algerien, Belgien, Polen), Bank of Nanjing (China), Scotia Bank (Kanada, Bahamas, Barbados, Kaimaninseln, Dominikanische Republik, Guyana, Jamaika, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Chile, Mexico, Peru), TEB (Türkei), UkrSibbank (Ukraine) und Westpac (Australien, Neuseeland, Papua-Neuguinea, Fidschi).19) Wer einen Auftrag im Sinne dieser Preisklausel erteilt, beauftragt einen Zahlungsdienst oder die Ausführung einer Wertpapierorder.20) Das Entgelt wird auch erhoben, wenn dem Kunden aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Bank die Möglichkeit eröffnet wurde, Überweisungen auch per Fax bei der Bank einzureichen. Via Postbank Online- und Telefon-Banking erteilte Aufträge gelten jedoch nicht als formlos erteilte Aufträge im Sinne der Preisklausel.21) Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Überweisung mit dem Formblatt „Begleichung/ Erstattung von Bestattungskosten, Haftungserklärung“ beauftragt worden ist.22) Darunter fallen Überweisungsaufträge, die mittels FinTS oder über FYRST Online-Banking beauftragt werden.23) Darunter fallen Überweisungsaufträge, die mittels EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) beauftragt werden.24) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone,Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.25) Der Preis versteht sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer 26) Bei einer überdurchschnittlich, aktiven Kontonutzung von wiederkehrend mehr als 1.000 Buchungsposten pro Monat unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Ange bot für Ihre Kontoführungsentgelte