Im Nachlassfall - Wir stehen an Ihrer Seite

Der Verlust eines Angehörigen ist eine schwere und belastende Situation. Gleichzeitig sind häufig wichtige organisatorische und finanzielle Angelegenheiten zu regeln.  Auch in dieser schweren Zeit können Sie sich auf uns verlassen: Bei uns finden Sie alle wichtigsten Informationen zur Nachlassbearbeitung bei FYRST.

Wir helfen Ihnen dabei, sich einen Überblick über die Vermögenswerte zu verschaffen und die Kontoverbindungen zu regeln. Zudem bieten wir Ihnen einen persönlichen Service an, der Sie rund um das komplexe Thema Nachlassregelung informiert und Sie unterstützt.

Die nächsten Schritte im Nachlassfall

Wie kann ich einen Nachlass melden?

Zur Regelung des Nachlasses benötigen Sie die Sterbeurkunde – die amtliche Bestätigung des Todesfalls. Mit dieser melden Sie uns dann den Nachlassfall über den Online Antrag.

Achtung: Zum beantragen wird ein Erbschein benötigt mithilfe welchem Erbberechtigungen nachgewiesen werden und Ansprüche geltend gemacht werden können. Den Erbschein können Sie beim Nachlassgericht beantragen. Auch die Vorlage einer beglaubigten Abschrift des eröffneten Testaments/Erbvertrags zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll kann als Nachweis ausreichen, wenn aus dem Testament/Erbvertrag die Erbfolge eindeutig hervorgeht.

Legitimation

Als erbberechtigte Person ist es grundsätzlich notwendig, Sie zu legitimieren, damit Sie Auskünfte zum Nachlassfall erhalten können.

Auf folgenden Wegen können Sie sich legitimieren:

Häufige Fragen rund um den Nachlassfall