Nein, ein Geschäftskonto für Influencer in Deutschland ist keine gesetzliche Pflicht, solange Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind. Dennoch ist ein separates Geschäftskonto für Influencer und Creator dringend zu empfehlen, um Ihre Finanzen von Tag eins klar zu trennen. Das schafft Transparenz bei Einnahmen aus Kooperationen, Affiliate-Marketing oder Verkäufen, vereinfacht Ihre Buchhaltung enorm und vermeidet spätere Rückfragen vom Finanzamt. Es ist eine Grundvoraussetzung für professionelles Finanzmanagement und einen seriösen Auftritt gegenüber Marken und Partnern.
Info: Die meisten Influencer starten als Einzelunternehmer oder Freiberufler. Hier besteht keine gesetzliche Verpflichtung für ein separates Konto. Das private Girokonto darf somit theoretisch genutzt werden. Sobald Sie jedoch eine Kapitalgesellschaft gründen (GmbH oder UG), ist ein separates Geschäftskonto für den Zahlungsverkehr der Firma gesetzlich vorgeschrieben.