Gewerbe anmelden 2026: So geht’s Schritt für Schritt!

 

Neben Tatendrang bedarf die Gründung eines Unternehmens viel Planungs- und Verwaltungsarbeit. Dabei ist die Gewerbeanmeldung einer der wichtigsten Schritte. Nur wer sein Gewerbe ordnungsgemäß eröffnet, darf dieses auch betreiben. Doch wie läuft die Gewerbeanmeldung ab, wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden und welche Voraussetzungen gelten 2026?

Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr eigenes Gewerbe anmelden.

Kurz und kompakt: Alles Wichtige zum Gewerbe anmelden

 
  • Wer kann ein Gewerbe eröffnen? Es können alle Volljährigen ein Gewerbe eröffnen außer Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte,  Künstler, Journalisten), Land- und Forstwirte sowie Urproduktion, welche von einer Gewerbepflicht befreit sind.
  • Wo kann man ein Gewerbe anmelden? Ein Gewerbe können Sie beim lokalen Gewerbeamt oder über das Wirtschafts-Service-Portal Ihres Bundeslandes online anmelden.
  • Gewerbeschein: Personen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, müssen ihr Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt anmelden. Davon ausgenommen sind Freiberufler und Betriebe der Urproduktion. 
  • Behörden: Nach der Gewerbeanmeldung müssen weitere Formulare und Anmeldungen beim Finanzamt, der Handelskammer und der Berufsgenossenschaft ausgefüllt werden. Abhängig von der Tätigkeit können weitere Behördengänge anfallen.
  • Kosten: Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung unterscheiden sich je nach Standort des Gewerbes. In der Regel liegen die reinen Kosten für einen Gewerbeschein zwischen 10 und 65 €. Im Anmeldungsprozess können weitere Kosten fällig werden.
  • Steuern: Der Gewerbesteuer-Freibetrag für Einzelunternehmer liegt bei 24.500 €. Die Kleinunternehmergrenze beträgt aktuell weiterhin 25.000 €.
  • Neu 2026: Ab dem 1. Januar 2026 endet die erste Übergangsfrist für die E-Rechnungspflicht. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 € müssen ab dem 1. Januar 2026 nun zwingend E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden. Zudem steigt der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 €, dadurch erhalten Gründer in der Startphase mehr Netto vom Brutto.

 

Wer muss ein Gewerbe anmelden und wann muss man Gewerbesteuer zahlen?

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Das bedeutet konkret: Jeder darf ein Gewerbe betreiben, solange keine gesetzlichen Ausnahmen oder ein Verbot vorliegen. Eine Gewerbeanmeldung ist für Sie verpflichtend, wenn Ihre Tätigkeit folgende Kriterien erfüllt:

  • Selbstständigkeit: Wenn Sie nicht weisungsgebunden sind (wie etwa ein Angestellter)
  • Dauerhaftigkeit: Wenn Sie planen, die Tätigkeit langfristig und regelmäßig auszuüben Gewinnerzielungsabsicht: Wenn Sie mit der Tätigkeit unterm Strich Geld verdienen 
  • Außenwirkung: Wenn Sie am Markt öffentlich in Erscheinung treten (z. B. durch eine Website oder ein Ladengeschäft)

Typische Beispiele für Gewerbe sind Einzelhändler, Gastronomen, Handwerker, Dienstleister oder Dropshipping-Händler. Die Gewerbe-Anmeldung muss unverzüglich mit Beginn der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen.

Wann muss man Gewerbesteuer zahlen?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man als Gewerbetreibender sofort Gewerbesteuer zahlen muss. Tatsächlich hängt die Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer von der Rechtsform und vor allem von Ihrem Erfolg ab:

  • Der Freibetrag: Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie etwa die GbR gibt es einen jährlichen Freibetrag von 24.500 €.
  • Gewinn statt Umsatz: Die Steuer wird nicht auf den Umsatz erhoben, sondern auf den Gewerbeertrag. Einfacher gesagt: Ihr Gewinn nach Abzug aller Betriebsausgaben.
  • Berechnung der Gewerbesteuer: Erst wenn Ihr jährlicher Gewinn den Freibetrag von 24.500 € übersteigt, müssen Sie auf den darüber liegenden Betrag Gewerbesteuer zahlen (Stand: 09.03.2026). Die genaue Höhe der Steuer variiert dabei stark je nach Standort, da jede Gemeinde einen eigenen Hebesatz festlegt. 

Hinweis für Kapitalgesellschaften: GmbHs oder UGs genießen diesen Freibetrag nicht - hier ist die Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn fällig. 

Ausnahmeregelungen bei der Anmeldung eines Gewerbes

Nicht jede selbstständige Person muss ein Gewerbe anmelden:

  • Freiberufler, wie z. B. Ärzte, Architekten, Journalisten, Künstler oder Rechtsanwälte, müssen keinen Gewerbeschein beantragen, um ihrer Tätigkeit nachzugehen.
  • Urproduktion: Betriebe, die in der Urproduktion tätig sind, bspw. in der Forstwirtschaft oder im Gartenbau, müssen ebenfalls kein Gewerbe anmelden. 
  • Wichtige Einschränkung: Der Begriff "Gartenbau" wird oft mit dem Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) verwechselt. Während der Anbau von Pflanzen wie in einer Gärtnerei zur Urproduktion gehört, wird die Gartenpflege oder Gestaltung (Pflasterarbeiten, Zaunbau) als Gewerbe bewertet.
  • Ob Ihre Tätigkeit einen Gewerbeschein benötigt oder zu den freien Berufen zählt, können Sie in § 18 EStG nachlesen. 

Bei Mischformen der freiberuflichen Tätigkeit kann es sein, dass dennoch ein Gewerbe eröffnet werden muss. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Augenarzt in seiner Praxis Kontaktlinsen verkauft. Diese Tätigkeit ist buchhalterisch zu trennen und benötigt eine Gewerbemeldung. 

Gewerbe anmelden: Voraussetzungen

Die Gewerbeanmeldung ist zwar ohne Voranmeldung beim zuständigen Ordnungsamt oder Gewerbeamt möglich, jedoch ist die gängigste Form der Gewerbe-Anmeldung online.

  • Gewerbe anmelden online 2026: In fast allen Bundesländern ist die digitale Anmeldung über Portale (z. B. das Wirtschafts-Service-Portal.NRW) mittlerweile der Standard und oft die schnellere Option als der Gang zum zuständigen Amt.

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, sind einige Unterlagen mitzubringen und Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Volljährigkeit: Um ein Gewerbe zu beantragen, müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein
  • Ausweisdokumente: Ihr Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung sind mitzubringen. 
  • Nicht-EU-Bürger: Gründer von außerhalb der EU benötigen zudem eine gültige Aufenthaltserlaubnis ohne einschränkende Auflagen. 
  • EU- und EWR-Länder: Gründer aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz können sich wie deutsche Staatsbürger uneingeschränkt selbstständig machen.

Abhängig von der Art des Betriebs, kann es notwendig sein, bestimmte Qualifikationen bei der Behörde nachweisen zu können.

  • Zulassungspflichtiges Handwerk: Handelt es sich bspw. um einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb, ist ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation vorzuweisen, um den Betrieb bei der Handwerkskammer eintragen zu lassen. 
  • Erlaubnispflichtige Gewerbe: Zudem benötigen verschiedene Gewerbe eine spezielle Erlaubnis laut Gewerbeordnung. 
  • Handelsregister-Nachweis: Soll Ihr Unternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaftr, also GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) haben, ist ein Handelsregisterauszug zwingend erforderlich, da diese Gesellschaften erst mit Eintragung rechtlich entstehen. Bei einer OHG/KG besteht ebenfalls eine Eintragungspflicht.

 

Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für eine Gewerbeanzeige variieren je nach Bundesland und liegen normalerweise zwischen 10 und 65 €. Benötigen Sie eine Zweitschrift, fallen zusätzliche Kosten an. Zudem können sich weitere Kosten im Rahmen der Anmeldung des Gewerbes ergeben. Sind Unterlagen wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen, fallen für diese jeweils 13 € an. Für weitere Dokumente können sich unterschiedliche Kosten ergeben.

Das Gründen eines Gewerbes bei der zuständigen Behörde dauert nicht lange. Viele Gewerbemeldestellen bieten die Möglichkeit, das Gewerbe online anzumelden , sodass der Gang zur Behörde erspart bleibt. Die Bearbeitung dauert meist nur wenige Tage, sodass Ihre Gewerbe-Anmeldung oft nach 1–5 Werktagen erledigt ist. Bei der Gewerbe-Anmeldung vor Ort können Sie den Gewerbeschein in der Regel direkt mitnehmen. Insgesamt vier Wochen braucht das Finanzamt in der Regel für die Steuernummer für Ihr Gewerbe.

Hinweis: Bei der Anmeldung vor Ort empfiehlt es sich, Bargeld mitzunehmen, da nicht jede Zweigstelle die Möglichkeit der Kartenzahlung anbietet. Bei der Abmeldung des Gewerbes fallen keine Kosten für Gewerbetreibende an.   

Tipp: Nutzen Sie die Online-Anmeldung für Ihr Gewerbe. Da dies 2026 das Standard-Prozedere ist, liegt die Bestätigung meist innerhalb weniger Werktage in Ihrem digitalen Postfach (z. B. BundID).

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie kann man ein Gewerbe anmelden?

Um Ihrer betrieblichen Tätigkeit nachzugehen, muss zunächst ein Gewerbeschein beantragt werden. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung, können Sie diese – abhängig von Ihrer zuständigen Behörde – online, schriftlich per Post oder vor Ort vornehmen. Damit ist der Prozess, ein Gewerbe zu gründen, allerdings noch nicht abgeschlossen. Danach sind noch weitere Schritte wie die Anmeldung beim Finanzamt nötig. Um einen Überblick zu erhalten und keine Formulare zu vergessen, haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte beim Gründen eines Gewerbebetriebs zusammengefasst: 

  1. Unterlagen vorbereiten
  2. Gewerbe beantragen
  3. Anmeldung beim Finanzamt
  4. Formular der IHK oder HKW ausfüllen
  5. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  6. Optionale Gänge zu Behörden
  7. Geschäftskonto eröffnen

Schritt 1: Was braucht man um ein Gewerbe anzumelden?

Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, sollten alle notwendigen Dokumente vorbereitet und gesammelt werden:
  • Neben einem Personalausweis bzw. einem Reisepass mit Meldebescheinigung, zählen dazu auch ein Gesellschaftsvertrag oder Befähigungsnachweise.
  • Abhängig von der Art des Betriebes und ob es sich um eine erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt, können weitere Unterlagen, wie ein Meisterbrief, polizeiliches Führungszeugnis oder Gesundheitszeugnis, nötig sein. 
  • Welche Dokumente Sie zum Anmelden eines eigenen Gewerbes genau benötigen, können Sie auf der Website des zuständigen Gewerbeamtes oder Ordnungsamtes nachlesen. Für eine online Gewerbeanmeldung sind dieselben Unterlagen vorzubereiten, jedoch reicht eine elektronische Kopie. 

Wichtiger Hinweis: Für den Login in die Online-Portale benötigen Sie 2026 in der Regel eine digitale Identität, wie zum Beispiel Ihr ELSTER-Zertifikat oder die BundID mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).

Schritt 2: Formular ausfüllen und Gewerbe beantragen

Als nächstes erfolgt die eigentliche Gewerbeanmeldung. Hier reichen Sie die zuvor gesammelten Dokumente ein, füllen das Formular zur Anmeldung aus und zahlen die Gebühr.

  • Gewerbe online anmelden: Über die Service-Portale der Bundesländer (z. B. via BundID) erledigen Sie alles digital, sicher und sind nicht von Öffnungszeiten abhängig. Die Zahlung erfolgt meist direkt per ePayment.
  • Vor Ort: Die Gewerbeanzeige kann postalisch, vor Ort in der zuständigen Gewerbemeldestelle oder mancherorts auch online erfolgen. In der Gewerbemeldestelle können Sie Rückfragen stellen und nehmen Ihren Gewerbeschein oft direkt wieder mit.

Melden Sie Ihr Gewerbe online an, ersparen Sie sich den Gang zur Behörde sowie potenzielle Wartezeiten und können bargeldlos zahlen. Mittlerweile ist die Online-Gewerbe-Anmeldung der Standard und die gängige Praxis. Zudem sind Sie unabhängig von den Öffnungszeiten des Gewerbe- oder Ordnungsamtes. Vor Ort haben Sie hingegen die Möglichkeit, sich bei der Anmeldung von einem Vertreter helfen zu lassen und diesem Fragen zu stellen. Sind alle Formulare und Unterlagen eingereicht, wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Legalität Ihrer Tätigkeit überprüft. Gibt es keine Fehler oder Unstimmigkeiten, kann die Anmeldung Ihres Gewerbebetriebes genehmigt werden. Im Anschluss werden die Daten Ihres Betriebs automatisch an weitere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) übermittelt. 

Wichtiger Hinweis: Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt müssen Sie trotzdem selbstständig online über ELSTER anstoßen, sobald Sie Ihren Gewerbeschein erhalten haben.

Schritt 3: Gewerbe anmelden beim Finanzamt

Nachdem Ihr Gewerbe angemeldet ist, folgt die steuerliche Erfassung. Im Rahmen der Gewerbe-Anmeldung übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über das Portal ELSTER an das Finanzamt. Dieses prüft, ob Ihre bisherige private Steuernummer auch für das Gewerbe genutzt wird oder ob Sie eine neue, separate Steuernummer für Ihr Gewerbe erhalten. Diese Steuernummer ist für jede Rechnungsstellung zwingend erforderlich. Zusätzlich können Sie (auch als Kleinunternehmer) eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen, um Ihre private Steuernummer auf Rechnungen zu schützen oder Geschäfte im EU-Ausland abzuwickeln.
 
Ihre To-dos für die Gewerbe-Anmeldung beim Finanzamt: 
 
  • Digitale Anmeldung mit ELSTER: Übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bequem online über das Portal ELSTER
  • Erhalt Ihrer neuen Steuernummer für Ihr Gewerbe: Nach der Prüfung durch das Finanzamt erhalten Sie Ihre Steuernummer, die Sie unbedingt aufbewahren müssen, da diese das Herzstück Ihres neuen Unternehmens ist und auf jeder Rechnung, die Sie ausstellen, stehen muss.
  • Wichtiger Tipp für Ihre Umsatzsteuer-ID: Es ist dringend zu empfehlen, dass Sie die Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) im Frageboden direkt mit beantragen, auch wenn Sie als Kleinunternehmer starten. Diese können Sie anstelle der privaten Steuernummer für Rechnungen verwenden und im Impressum Ihres Unternehmens angeben. Verpflichtend ist sie, wenn Sie mit Ihrem Gewerbe Dienstleistungen oder Waren innerhalb der EU einkaufen oder verkaufen. 

 

Schritt 4: Formular der IHK oder HWK ausfüllen: Pflichtmitgliedschaft und Beitragsbefreiung

Sobald Ihr Gewerbe angemeldet ist, informiert das Gewerbeamt automatisch Ihre zuständige Kammer. Je nach Branche und Tätigkeit ist eine Mitgliedschaft in der IHK oder HWK gesetzlich vorgeschrieben. Während das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen prüft, senden Ihnen die Kammern nach der Gewerbeanmeldung eigene Unterlagen zu. Hier müssen Sie Angaben zu Ihren erwarteten Erlösen machen, da Existenzgründer bei geringen Gewinnen (meist unter einer Grenze von 5.200 € jährlich) von den Grundbeiträgen befreit werden können.

Kurze Checkliste:

  • Auf Post warten: Sie erhalten automatisch Post von der zuständigen Kammer.  Sie müssen dort ergänzende Angaben zu Ihrer Tätigkeit und Ihren erwarteten Erlösen machen.
  • Gewinn schätzen: Geben Sie Ihre Gewinn-Erwartungen realistisch im Formular an, sodass Sie direkt von der Befreiung profitieren können.
  • Prüfung des Befreiungsantrags: Viele Gründer können sich von den Mitgliedsbeiträgen befreien lassen. 

Eine Befreiung von Mitgliedsbeiträgen ist für Sie relevant, wenn:

  • Ihr jährlicher Gewerbeertrag (Gewinn) unter 5.200 € liegt. Dann erhalten Sie eine vollständige Befreiung vom Grundbeitrag.
  • Sie Existenzgründer (natürliche Person) sind: In diesem Fall sind Sie oft im Jahr der Gründung und im Folgejahr komplett vom Beitrag befreit und zahlen in den zwei darauffolgenden Jahren nur den halben Grundbeitrag, wenn Ihr Gewinn nicht über der Grenze von 25.000 € liegt.
  • Wichtig für Freiberufler: Freiberufler (z. B. Künstler, Ärzte, Anwälte) sind von der Kammerpflicht befreit und müssen keine Beiträge an IHK oder HWK leisten.

 

Schritt 5: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Obwohl das Gewerbeamt die Daten oft automatisch weiterleitet, liegt die gesetzliche Meldepflicht allein bei Ihnen: Sie müssen Ihr Unternehmen innerhalb von einer Woche nach Beginn der Tätigkeit aktiv bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) anmelden. Eine verspätete Meldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

So geht’s: Sie können Ihr Unternehmen einfach online über das Serviceportal der DGUV anmelden. Dort finden Sie über den Branchen-Finder auch sofort die für Sie zuständige BG.

Schritt 6: Optionale Gänge zu Behörden

Je nachdem, in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist und wie groß es ist, können noch weitere Anmeldungen notwendig sein:

  • Eintragung in die Handwerksrolle: Führen Sie einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb, muss das Gewerbe in die von der Handwerkskammer geführte Handwerksrolle eingetragen werden. Diese Pflicht besteht für Betriebe, die eine Meisterprüfung in einem fachlich-technischen Handwerk voraussetzen. 
  • Betriebsnummer (BBNR): Beschäftigen Sie als Gewerbetreibender weitere Mitarbeiter, muss eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Damit können die Angestellten bei der Krankenkasse und Sozialversicherung angemeldet werden. 
  • Weitere Genehmigungen: Je nach Branche können zusätzliche Genehmigungen nötig sein (z. B. eine Konzession für Gaststätten, eine Maklererlaubnis nach § 34c GewO oder eine Genehmigung des Gesundheitsamts).

 

Schritt 7: Geschäftskonto eröffnen

Gesetzlich dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen, sind nur Kapitalgesellschaften, allerdings empfiehlt sich ein Geschäftskonto für alle Selbstständigen und Freiberufler aus folgenden Gründen:

  • Saubere Buchhaltung: Sie vermischen keine privaten Finanzen mit Einnahmen Ihrer Kunden. Das spart Zeit beim Sortieren der Belege und bares Geld bei Ihrem Steuerberater.
  • Direkte Buchhaltungs-Schnittstelle: Moderne Anbieter wie FYRST erlauben es, das Geschäftskonto direkt mit Buchhaltungssoftware (z. B. sevdesk) zu verknüpfen. Dadurch werden Geldeingänge automatisch mit den Rechnungen abgeglichen. Das erspart monatlich mehrere Stunden manuelles Sortieren und schont Nerven und Aufwand bei der Steuererklärung.
  • Finanzamt-Check: Bei einer Betriebsprüfung hat das Finanzamt nur Einblick in das Geschäftskonto. Ohne Trennung müssten auch private Ausgaben (Einkäufe, Urlaub, Miete) eingesehen werden.
  • AGB der Banken: Viele Banken verbieten in ihren AGBs die geschäftliche Nutzung eines privaten Girokontos. 
  • Professionelles Auftreten: Auf Ihren Rechnungen ist das Konto der Firma angegeben. Das wirkt bei Kunden deutlich seriöser.
  • Bessere Übersicht: In Ihrem Geschäftskonto sehen Sie auf einen Blick, ob Ihr Business profitabel ist und haben den perfekten Überblick über alle Finanzen.

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Gewerbe ummelden oder abmelden

Eine Gewerbeummeldung ist in verschiedenen Fällen erforderlich, dazu zählen: 

  • Inhaberwechsel: Ein direkter Wechsel des Inhabers per Ummeldung ist bei Einzelunternehmen rechtlich nicht möglich. Wenn Sie Ihr Einzelunternehmen an jemanden übergeben, müssen Sie es abmelden und der neue Inhaber muss das Gewerbe neu anmelden. Eine Ummeldung erfolgt nur bei Namensänderungen des bestehenden Inhabers, beispielsweise durch Heirat.
  • Das Gewerbe zieht innerhalb der Gemeinde oder Stadt um (gilt auch für unselbstständige Zweigstellen) 
  • Änderung in der gewerblichen Tätigkeit oder betrieblichen Struktur

Für das Ummelden können je nach Gemeinde unterschiedliche Kosten anfallen. In der Regel belaufen sich diese zwischen 10 und 65 €. Ziehen Sie mit Ihrem Gewerbe aus dem Wirkbereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde, ist eine Abmeldung in der ursprünglichen Behörde erforderlich. Anschließend muss das Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt neu angemeldet werden. Für die Abmeldung eines Gewerbes fallen keine Kosten an. 

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