Damit aus dem gegründeten Verein ein rechtsfähiger eingetragener Verein (e. V.) wird, muss er beim Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts angemeldet werden. Zuständig für die Eintragung ist in der Regel das Amtsgericht am Sitz des Vereins. Die Anmeldung des Vereins erfolgt in öffentlicher beglaubigter Form, das heißt, sie muss über einen Notar eingereicht werden. Vereinbaren Sie also schnellstmöglich einen Termin beim Notar für die Vereinsgründung.
Für die Eintragung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Das Anschreiben/Anmeldeformular zur Eintragung (wird meist vom Notar vorbereitet)
- Satzung – eine Ausfertigung der von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterschriebenen Satzung
- Gründungsprotokoll – eine Abschrift des Protokolls der Gründungsversammlung mit Nachweis der Vorstandsbestellung (Wahlergebnis).
Der Notar beglaubigt die Unterschriften der anmeldenden Vorstandsmitglieder auf dem Antrag und reicht die Unterlagen elektronisch beim Amtsgericht ein. Einige Bundesländer erheben keine Gerichtsgebühren für die Eintragung, wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt. Bei anderen Bundesländern fällt eine geringe Registergebühr an. Nach der Prüfung durch das Registergericht wird der Verein eingetragen und Sie erhalten einen Vereinsregisterauszug als Bestätigung.
Sobald der Eintrag erfolgt ist, darf der Verein den offiziellen Zusatz „e. V.“ im Namen führen und gilt rechtlich als juristische Person. Ab diesem Zeitpunkt haftet grundsätzlich nur noch der Verein mit seinem Vereinsvermögen für Verbindlichkeit und nicht die Mitglieder persönlich. Ausnahmen bestehen nur bei Pflichtverletzungen des Vorstands gegenüber dem Verein. Außerdem können Sie jetzt als Verein Verträge im Namen des Vereins schließen, Eigentum erwerben und offiziell am Rechtsverkehr teilnehmen.
Nach der Eintragung informiert das Amtsgericht in der Regel auch automatisch das Finanzamt und das sogenannte Transparenzregister über den neuen Verein. Dennoch sollten Sie sich selbst zeitnah um steuerliche Fragen kümmern – insbesondere, wenn Sie mit Ihrem Verein gemeinnützig nutzen möchten.